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Neuigkeit

Start(up)-Fehler

Neugründungen kosten Geld. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn gleich zu Beginn vermeidbare Fehler gemacht werden, die viel Geld kosten. So werden etwa unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder deren Übernahme per „copy & paste“ ebenso gerne abgemahnt, wie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, fehlende Hinweise auf die OS-Streitschlichtungsplattform, verwirrende Preisangaben oder widersprüchliche Angaben zu Lieferzeiten. Auch die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, eine ungenügende Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) oder eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung bieten Angriffsflächen. Die Anmeldung zum Newsletter ohne Bestätigung (doppeltes Opt-In-Verfahren) kann ebenso abgemahnt werden. Erst recht ist Vorsicht beim Verwenden fremder Inhalte, wie „Bildern“, „Texten“, „Multimediaelementen“ oder „Videos“ geboten. Im Zweifelsfall hilft der Rat eines Fachanwalts.

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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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