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Neuigkeit

Störerhaftung und Router-Passwort

Ein Internetanschlussinhaber darf das auf dem Router angebrachte WLAN-Pass-wort grundsätzlich unverändert übernehmen und haftet nicht für Urheberrechts-verletzungen, die Dritte über seinen gehackten Anschluss begehen, wenn das Passwort für jeden Router herstellerseitig individuell vergeben wird. Anderes gilt, wenn das Passwort mehrfach verwendet wird und es sich damit nicht mehr um eine marktübliche Sicherung handelt.
BGH, Urteil vom 24.11.2016, I ZR 220/15 – WLAN-Schlüssel –


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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