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Neuigkeit

Testsiegel

Die Werbung mit Testsiegeln muss durch Verbraucher überprüfbar sein. Deshalb muss der Werbetreibende angeben, wo die Testergebnisse nachgelesen und überprüft werden können. Im Fall ging es um einen Eimer Farbe des Baumarkts OBI, in dessen Prospekt keine genauen Angaben abgedruckt waren.

BGH, Urteil vom 15.04.2021 – 1 ZR 134/20 – Testsiegel-Werbung –


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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