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Neuigkeit

Thermomix-Abmahnungen

Wegen Verletzung des europäischen Patents EP 2 698 088 B1 wurde unter anderem das Angebot und der Vertrieb einer Gemüsereibe für den Thermomix TM5/TM6 abgemahnt. Neben Unterlassung werden auch Auskünfte über Herkunft und Vertriebsweg, Namen und Anschrift der Hersteller und anderer Vorbesitzer, gewerblicher Abnehmer und Auftraggeber sowie der Menge der hergestellten ausgelieferten erhaltenen oder bestellten Waren sowie des erzielten Gewinns verlangt. Gleichzeitig werden Abmahnkosten in Höhe von knapp € 4.000,00 in Rechnung gestellt.

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten, ist Eile geboten. Bitte wenden Sie sich umgehend an www.westfalenpatent.de. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren oder die Hände in den Schoß legen. Dies kann zu weiteren, deutlich höheren Kosten führen.

 

 


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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