Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Top-Angebot

Führt ein erheblich zu geringer Kilometerstand in einer Anzeige auf einer Gebrauchtwagen-Plattform zu einer blickfangartig hervorgehobenen Bewertung als „Top-Angebot“, so handelt es sich um eine irreführende und damit unzulässige Werbung.

Ein VW-Golf wurde mit einem Kilometerstand von angeblich nur 2.040 km für lediglich € 1.100,- beworben, obwohl der tatsächliche Kilometerstand 204.000 km betrug. Das war auch auf einem beigefügten Foto zu erkennen. Im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Landgericht Köln, entschied das Oberlandesgericht Köln, dass ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 3, 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG besteht. Die falsche Angabe führt zu einer blickfangmäßig hervorgehobenen unwahren Bewertung als „Top-Angebot“, das in Wahrheit nicht existiert.

OLG Köln, Urteil vom 09. März 2020, 6 W 25/20


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de