Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Umsatzsteuer für Abmahnung

Wer zurecht abgemahnt wurde, muss dem Abmahnenden auch die Umsatzsteuer erstatten. Dies gilt auch, wenn der Abmahnende vorsteuerabzugsberechtigt ist. Zahlungen aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind als steuerbare Entgelte zu klassifizieren und damit Leistungen des Abmahners gegenüber dem Verletzer.

 

BFH, Urteil vom 21.12.2016, XI R 27/14.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de