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Neuigkeit

Verbesserter Rechtsschutz in Europa

Die Europäische Kommission hat 29.11.2017 ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von geistigen Eigentumsrechten veröffentlicht. Die Ahndung von Ver­stößen und grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sollen vereinfacht werden. Hierzu gibt es einen Leitfaden zur einheitlichen Auslegung der sogenannten „Enforcement-Richtlinie“ 2004/48/EG.

 

Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die juristische Aus- und Fortbildung zu verstärken und alternative Streitbeilegungsmodelle auszubauen. Gleiches gilt für Kooperationsprogramme mit Drittstaaten. Zudem werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen, wie Vereinbarungen über Online-Werbung, Zahlungsdienste und Transport- und Speditionsdienstleistungen unterstützt. Darüber hinaus gibt es einen Leitfaden zum Umgang mit standard­essentiellen Patenten und Empfehlungen für ein effizientes „SEP-System“.

 

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel,

Ausgabe 21/2017.

 

 


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