Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Video-Nutzungsrechte

Ein Sportveranstalter darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zutritt zum Sportstadion zum Zwecke der Aufnahme von Videospielberichten und der Verbreitung in eigenen Medien von der Überlassung einer Kopie und der Übertragung sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte abhängig machen, da eine derartige Klausel nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unterfällt. Es handelt sich bei der Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte um eine Hauptleistungspflicht des Medienunternehmens gem. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB.

 

OLG München, Urteil vom 07.06.2018, 29 U 2490/17


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de