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Die DENIC eG wird aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25.05.2018 nur noch eingeschränkte Auskünfte zu den Inhabern deutscher Internet-Domains machen. Anfragende müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Auskünfte über den sogenannten „AdminC“ wird es in Zukunft gar nicht mehr geben, ebenso wenig „TechC „und „ZoneC“-Daten. Stattdessen wird ein „Operational Contact“ in Form einer nicht-personalisierten E-Mail-Adresse eingeführt. Dies soll ein Ansprechpartner für Missbrauchsfälle werden. Telefonnummern oder Postadressen sind passé. Für Inhaber von Urheber- und Markenrechten wird es in Zukunft schwieriger, die Verantwortlichen herauszufinden. Die DENIC eG hat aber Angst vor Bußgeldern, die bei Datenschutzverstößen verhängt werden können. Deshalb will sie jetzt die von ihr erteilten Auskünfte weitgehend einschränken.

 

 

Quelle: heise online vom 24.02.2018


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